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Aktueller denn je: Die betriebliche Altersversorgung

Seit dem 01. Januar 2002 gilt für Ihre Arbeitnehmer gemäß § 1a des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung.Unter Entgeltumwandlung ist dabei die (Teil-)Umwandlung von jährlichen Sonderzahlungen (Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld) oder von Teilen des monatlichen Gehaltes zur Finanzierung einer betrieblichen Altersversorgung zu verstehen.

Grundsätzlich stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung. Das sind:
  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Pensionszusage
  • Unterstützungskasse.

In der Praxis haben sich aber die Direktversicherung und Pensionskasse als "Standard" durchgesetzt.

Für den umgewandelten Betrag schließt dann der Arbeitgeber einen Versorgungsvertrag für den Arbeitnehmer ab. Ihre Eigeninitiative als Arbeitgeber ist jetzt gefragt, denn Ihre Arbeitnehmer werden auf Sie zukommen! Wir beraten und unterstützen Sie. Bei der Wahl des optimalen Durchführungsweges sowie bei der individuellen Beratung Ihrer Mitarbeiter.

Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen!
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Geld

Das Besondere an den Durchführungswegen Direktversicherung und Pensionskasse: Sofortige Steuerersparnis für den Arbeitnehmer!
Die Altersversorgung kann mit Beiträgen aus dem Bruttolohn einkommensteuerfrei aufgebaut werden.

Die sonstigen Vorteile auf einen Blick:
  • Sozialabgabenersparnis
  • rentable Alternative zur privaten Altersversorgung "aus dem Netto"
  • hohe Sicherheit und attraktive Überschussbeteiligung
  • Risikoabsicherung bei Berufsunfähigkeit
  • Risikoabsicherung für die Hinterbliebenen möglich
  • sofortige unverfallbare Ansprüche auf Leistungen
  • mit anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung kombinierbar
  • etc.


Letzte Aktualisierung: 01.09.2010