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Langfristig vorsorgen - eine gute Entscheidung

Die gesetzliche Altersversorgung beruht auf dem "Generationenvertrag": Viele Erwerbstätige sorgen für wenige Rentner und Pensionäre. Doch der "Generationenvertrag" funktioniert nicht mehr: Immer weniger Junge müssen immer mehr Ältere versorgen! Reformansätze gibt es zuhauf. Gewiss bleibt jedoch: Ohne private Eigenvorsorge wird in Zukunft nichts mehr gehen. Nur: Wie soll diese aussehen? Private Rentenversicherung? Immobilien als Kapitalanlage? Pensionskasse? Aktien kaufen? Fondsgebundende Lebensversicherungen?

Wir analysieren Ihren Bedarf bzw. Ihre Versorgungslücke und prüfen Ihre bestehende Versorgung (Renten-Check). Dabei beraten wir Sie zu privaten Lösungsmodellen und Möglichkeiten, die Ihnen darüber hinaus die neue Gesetzgebung einräumt: sei es bei den aktuellen Themen "Riester- und Rürup-Rente" oder bei der steuerbefreiten Finanzierung einer betrieblichen Altersversorgung. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich inflationäre Einflüsse und die neuen Rahmenbedingungen der Abgeltungssteuer, die ab 1.1.2009 greifen wird.

Was wir für einen Renten-Check vorab idealerweise benötigen: - letzten Rentenbescheid der BfA oder Ihres Versorgungswerkes, - letzten Steuerbescheid, - Kopien der aktuell bestehenden Vorsorge-Verträge (z. B. Policen Ihrer bereits abgeschlossenen Renten- oder Lebensversicherungen, Kontoauszüge Ihrer Depots oder Bausparverträge, grobe Auflistung Ihres sonstigen Vermögens) Alles weitere besprechen wir dann in Ruhe bei einem persönlichen Termin. Diesen vereinbaren Sie ganz einfach unter Tel. 0221/96 43 47-0. Wir freuen uns auf Sie!
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Pauschal gelöst - die neue Abgeltungssteuer Egal ob Aktien, Zinsen oder Fonds - seit 1.1.2009 kassiert das Finanzamt pauschal 25 Prozent der Erträge (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer - insgesamt also maximal ca. 28 Prozent). Und all jene, deren persönlicher Steuersatz niedriger ist, können sich die zu viel gezahlten Abgaben mit ihrer Steuererklärung wieder zurück holen.

Für viele Anleger kann die Abschaffung der sogenannten Spekulationsfrist zukunftig eine Renditeschmälerung bedeuten. Wenn Sie allerdings bisher ausschließlich in Versicherungsformen (z. B. fondsgebundene Rentenversicherungen) investiert waren, betreffen Sie diese Nachteile nicht. Sie genießen einen attraktiven Wettbewerbsvorteil gegenüber den Fondssparplänen, denn sie profitieren weiterhin von der Steuerfreiheit in der Ansparphase und der günstigen Ertragsanteilsbesteuerung in der Rentenphase. Außerdem können Policensparer Fonds problemlos wechseln, ohne dass Zwischengewinne besteuert werden. So steht am Ende mehr Kapital für die Rentenphase zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 30.07.2010