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Langfristig vorsorgen - eine gute Entscheidung

Die gesetzliche Altersversorgung beruht auf dem "Generationenvertrag": Viele Erwerbstätige sorgen für wenige Rentner und Pensionäre. Doch der "Generationenvertrag" funktioniert nicht mehr: Immer weniger Junge müssen immer mehr Ältere versorgen! Reformansätze gibt es zuhauf. Gewiss bleibt jedoch: Ohne private Eigenvorsorge wird in Zukunft nichts mehr gehen. Nur: Wie soll diese aussehen? Private Rentenversicherung? Immobilien als Kapitalanlage? Pensionskasse? Aktien kaufen? Fondsgebundende Lebensversicherungen?

Wir analysieren Ihren Bedarf bzw. Ihre Versorgungslücke und prüfen Ihre bestehende Versorgung (Renten-Check). Dabei beraten wir Sie zu privaten Lösungsmodellen und Möglichkeiten, die Ihnen darüber hinaus die neue Gesetzgebung einräumt: sei es bei den aktuellen Themen "Riester- und Rürup-Rente" oder bei der steuerbefreiten Finanzierung einer betrieblichen Altersversorgung. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich inflationäre Einflüsse und die neuen Rahmenbedingungen der Abgeltungssteuer, die ab 1.1.2009 greifen wird.

Was wir für einen Renten-Check vorab idealerweise benötigen: - letzten Rentenbescheid der BfA oder Ihres Versorgungswerkes, - letzten Steuerbescheid, - Kopien der aktuell bestehenden Vorsorge-Verträge (z. B. Policen Ihrer bereits abgeschlossenen Renten- oder Lebensversicherungen, Kontoauszüge Ihrer Depots oder Bausparverträge, grobe Auflistung Ihres sonstigen Vermögens) Alles weitere besprechen wir dann in Ruhe bei einem persönlichen Termin. Diesen vereinbaren Sie ganz einfach unter Tel. 0221/96 43 47-0.

Wir freuen uns auf Sie!
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+++ aus aktuellem Anlass +++

1) nach einem Beschluss des Bundesfinanzministeriums wird der Garantiezins für neue klassische Altersvorsorge-Verträge ab dem 1. Januar 2012 von 2,25 % auf 1,75 % abgesenkt!

Falls Sie sich den Garantiezins von 2,25 % für die gesamte Laufzeit sichern wollen, ist es erforderlich, noch in 2011 einen Vertrag abzuschließen.


2) Wenn Sie mit dem Gedanken spielen zu "riestern", raten wir Ihnen, den Abschluss noch in 2011 zu tätigen. Damit können Sie sich noch eine Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr sichern.
Der Hintergrund ist, dass mit der schrittweisen Erhöhung des Eintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich für ab 2012 abgeschlossene Riesterverträge eine Auszahlung frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr möglich sein wird.



Pauschal gelöst - die neue Abgeltungssteuer Egal ob Aktien, Zinsen oder Fonds - seit 1.1.2009 kassiert das Finanzamt pauschal 25 Prozent der Erträge (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer - insgesamt also maximal ca. 28 Prozent). Und all jene, deren persönlicher Steuersatz niedriger ist, können sich die zu viel gezahlten Abgaben mit ihrer Steuererklärung wieder zurück holen.
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Letzte Aktualisierung: 07.02.2012