Gesetzlich versichert und umsorgt wie ein Privatpatient
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten eine Regelversorgung
auf gutem Niveau. Bei kleineren gesundheitlichen Problemen oder Untersuchungen mag der Komfort ausreichend sein. Wenn jedoch eine schwere Krankheit plötzlich zur Realität wird, wünscht man sich nur eines: schnell die bestmögliche Behandlung zu bekommen. Und so schnell wie möglich einen Termin beim Spezialisten.
Außerdem eine Therapie nach allen Möglichkeiten der
modernen Medizin in Anspruch nehmen zu können – unabhängig
von einer Budgetierung oder den Leistungskatalogen
der gesetzlichen Krankenkassen.
Nun endlich gibt es eine bezahlbare Lösung auf dem Markt: ein Kostenerstattungstarif mit dem Sie, wenn Sie schwer erkranken, in der Arztpraxis auch als gesetzlich Versicherter alle Vorteile eines Privatpatienten genießen. Sie sind der direkte Vertragspartner des Arztes und nicht Ihre Krankenkasse. Alle Leistungen werden zwischen Ihnen und Ihrem Arzt vereinbart. Auch wenn Sie sich für spezielle Medikamente oder moderne Behandlungsmethoden entscheiden, müssen Sie diese nicht aus eigener Tasche bezahlen. Als Privatpatient haben Sie die Sicherheit, dass Sie immer die bestmögliche ärztliche Behandlung bekommen. Schnell und unkompliziert.
Das Prinzip der Kostenerstattung ist ganz einfach.
Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse die Umstellung von Sachleistung auf Kostenerstattung im ambulanten Bereich beantragen, werden Sie von Ihrem Arzt wie ein Privatpatient behandelt. Als „Kostenerstatter“ erhalten Sie vom Arzt eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Diese erstattet Ihnen dann den Betrag, der auch beim Sachleistungsprinzip angefallen wäre. Die verbleibenden Kosten übernimmt die Versicherung.
Reichen Sie die Rechnung nach der Erstattung der Krankenkasse einfach bei uns ein.
Interessiert? Wir lassen Ihnen gern Ihr persönliches Angebot zukommen.
auf gutem Niveau. Bei kleineren gesundheitlichen Problemen oder Untersuchungen mag der Komfort ausreichend sein. Wenn jedoch eine schwere Krankheit plötzlich zur Realität wird, wünscht man sich nur eines: schnell die bestmögliche Behandlung zu bekommen. Und so schnell wie möglich einen Termin beim Spezialisten.
Außerdem eine Therapie nach allen Möglichkeiten der
modernen Medizin in Anspruch nehmen zu können – unabhängig
von einer Budgetierung oder den Leistungskatalogen
der gesetzlichen Krankenkassen.
Nun endlich gibt es eine bezahlbare Lösung auf dem Markt: ein Kostenerstattungstarif mit dem Sie, wenn Sie schwer erkranken, in der Arztpraxis auch als gesetzlich Versicherter alle Vorteile eines Privatpatienten genießen. Sie sind der direkte Vertragspartner des Arztes und nicht Ihre Krankenkasse. Alle Leistungen werden zwischen Ihnen und Ihrem Arzt vereinbart. Auch wenn Sie sich für spezielle Medikamente oder moderne Behandlungsmethoden entscheiden, müssen Sie diese nicht aus eigener Tasche bezahlen. Als Privatpatient haben Sie die Sicherheit, dass Sie immer die bestmögliche ärztliche Behandlung bekommen. Schnell und unkompliziert.
Das Prinzip der Kostenerstattung ist ganz einfach.
Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse die Umstellung von Sachleistung auf Kostenerstattung im ambulanten Bereich beantragen, werden Sie von Ihrem Arzt wie ein Privatpatient behandelt. Als „Kostenerstatter“ erhalten Sie vom Arzt eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Diese erstattet Ihnen dann den Betrag, der auch beim Sachleistungsprinzip angefallen wäre. Die verbleibenden Kosten übernimmt die Versicherung.
Reichen Sie die Rechnung nach der Erstattung der Krankenkasse einfach bei uns ein.
Interessiert? Wir lassen Ihnen gern Ihr persönliches Angebot zukommen.

- In der Regel geringere Wartezeiten für einen Termin beim Spezialisten.
- Behandlungsmethoden nach dem neuesten Stand der Medizin.
- Keine Zuzahlungen mehr.
- Freie Wahl unter allen zugelassenen Arzneimitteln.
- Sie sind nicht mehr an die Kataloge der gesetzlichen Krankenkassen
- Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung ist möglich.

