Sprachauswahl

language switch language switch
handy quadrat Unsere Service-Zeiten:
Montag bis Freitag
9 - 12 und 13 - 17 Uhr
Kostenfreie Servicenummer
0800/47 87 737

Berufsunfähigkeit - das unterschätzte Risiko

Berufsunfähig wird man ohne Vorwarnung. Von heute auf morgen. Jeden kann es treffen.

Nahezu 300.000 Deutsche scheiden jedes Jahr vorzeitig aus dem Beruf wegen Krankheit oder Unfall aus. Über 10 % von Ihnen sind erst zwischen 20 und 39 Jahre alt.

Seit 1.1.2001 ist Berufsunfähigkeitsvorsorge nun Privatsache! Der Gesetzgeber hat zu diesem Termin die staatlichen Leistungen drastisch eingeschränkt. Die bisherige Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es nicht mehr. Der Gesetzgeber hat sie ersetzt durch die Erwerbsminderungsrente und Schutz und Leistung gemindert.

Lösungsmöglichkeiten gibt es viele: von selbständigen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, über Varianten mit Beitragsrückgewähr, Dread-Desease-Policen und Zusatzversicherungen in Lebens- oder Rentenpolicen.

Diese Bedingungen sollte eine Berufsunfähigkeitspolice erfüllen:

- Es besteht keine (abstrakte) Verweisung. Der Versicherer erklärt verständlich und eindeutig, dass er die vereinbarte BU-Rente zahlt, wenn der Kunde zu mindestens 50 % berufsunfähig ist. Ausnahme: Der Versicherte arbeitet in einem anderen Beruf und verfügt über ein adäquates Einkommen.

- Der Versicherer zahlt, wenn der Gutachter eine BU des Kunden prognostiziert, die länger als ein halbes Jahr dauert.

- Rückwirkende Zahlungen: Der Versicherer zahlt die BU-Rente auch rückwirkend bis zu drei Jahren. Dies ist wichtig, wenn die Berufsunfähigkeit nicht gleich festgestellt wird oder zunächst nicht mit einer dauernden Berufsunfähigkeit gerechnet werden konnte.

- Verständliche Gesundheitsfragen: Der Versicherer fragt in eindeutiger Weise einen gewissen Zeitraum ab: Krankenhausaufenthalte der vergangenen zehn, Arztbesuche und Krankheiten der vergangenen fünf Jahre.

- Beitragsfreistellung: Bei Kombination mit einer Risikolebensversicherung entfällt bei Zahlung einer BU-Rente die Beitragszahlung auch für die Risikopolice.

- Rücktritt vom Vertrag: Der Versicherer begrenzt den Zeitraum, wegen unabsichtlicher Falschangaben des Kunden vom Vertrag zurücktreten zu können, auf fünf Jahre oder weniger. Bei unverschuldeten Falschangaben verzichtet er auf einen Rücktritt oder gar eine Erhöhung der Beiträge.

Wer nicht privat vorsorgt, der riskiert viel - zuviel! Wir beraten Sie gern.
Link: Lassen Sie uns ins Gespräch kommen!
Klicken Sie auf das Foto und Sie gelangen zum Downloadbereich, wo Sie den aktuellen Finanztest zum Thema "Berufsunfähigkeit" runterladen können.


Letzte Aktualisierung: 04.03.2010