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Entscheidende Phase der Gesundheitsreform nähert sich

MIt der Verabschiedung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) hat die Bundesregierung woh eines ihrer umstrittensten Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht. Dieses hatte insbesondere eine umfassende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum Ziel. Aber auch für die private Krankenversicherung (PKV) ergeben sich bekannermaßen ab dem 1. Januar 2009 Änderungen.

Einführung eines Basistarifes
Vom 1. Januar 2009 an muss jedes private Krankenversicherungsunternehmen einen brancheneinheitlichen Basistarif anbieten. Er soll unter anderem dazu beitragen, dass alle Personen in Deutschland versichert werden können. Daher ist in den Basistarif grundsätzlich jeder Antragssteller aufzunehmen, unabhängig von seinem Gesundheitszustand. Beitragszuschläge und Leistungsausschlüsse dürfen nicht vereinbart werden.

Portabilität der Alterungsrückstellung
Die Portabilität der Alterungsrückstellung ist für sogenannte Bestandskunden, für die heute schon eine Vollversicherung besteht, auf das erste Halbjahr 2009 beschränkt und gilt nur für einen Wechsel in den Basistarif eines neuen Unternehmens. Ein solcher Wechsel ist jedoch mit vielen Nachteilen verbunden: Der Basistarif muss mindestens 18 Monate bestehen bleiben, und in aller Regel redziert sich der Leistungsumfang gegenüber heute erheblich. Darüber hinaus wird er, verglichen mit anderen Tarifen, sehr teuer sein. Für Neukunden, die ihre Vollversicherung erstmals ab dem 1. Januar 2009 abschließen, sieht der Gesetzgeber einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf den Übertragungsswert vor. Da der Übertragungswert eine zusätzliche Leistung ist, muss er bei der Beitragskalkulation berücksichtigt werden und führt zu einem höheren Beitrag für neue Verträge.


Welche Einschnitte das deutsche Gesundheitsystem in den nächsten Jahren erwartet, ist nicht vorhersehbar. Jedoch rechnen Experten damit, dass aufgrund des enormen Defizits in den Kassen der GKV drastische Leistungskürzungen unumgänglich sind.

Gesetzlich oder privat? Entscheiden Sie selbst.

Standardantworten und -lösungen helfen Ihnen nicht. Sie haben ganz persönliche Ansprüche an Art und Umfang Ihrer Krankenversicherung. Deshalb muss sich Ihr Krankenversicherungsschutz konsequent Ihren persönlichen Vorstellungen und Bedürfnissen anpassen lassen.

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Wir finden für Sie das passende Leistungsspektrum und beraten Sie selbstverständlich auch zu wichtigen Fragen wie "Beitragssituation im Alter", "Wechselmöglichkeit zwischen beiden Systemen", "Was passiert bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit?" etc..

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Pflicht zur Versicherung in der PKV
Bereits seit dem 1. April 2007 gilt für die PKV eine generelle Krankenversicherungspflicht. Analog dazu wird zum 1. Januar 2009 für die PKV die Pflicht zur Versicherung eingeführt. Um dieser zu genügen, müssen alle seit dem 1. April 2007 vereinbarten Vollversicherungen sowohl amulanten als auch stationären Versicherungsschutz enthalten. Dabei sind gegebenenfalls vereinbarte Selbstbehalte auf 5.000 € pro Kalenderjahr begrenzt.

Letzte Aktualisierung: 30.07.2010