Abgeltungssteuer
Pauschal gelöst - die neue Abgeltungssteuer
Egal ob Aktien, Zinsen oder Fonds - ab 1.1.2009 kassiert das Finanzamt pauschal 25 Prozent der Erträge (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer - insgesamt also maximal ca. 28 Prozent). Und all jene, deren persönlicher Steuersatz niedriger ist, können sich die zu viel gezahlten Abgaben mit ihrer Steuererklärung wieder zurück holen.
Dies gilt insbesondere auch für Kursgewinne, z. B. aus Aktien- und Fondsveräußerungen, die bislang noch steuer- und damit abgabenfrei sind, sofern zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr liegt.
Für viele Anleger kann die Abschaffung dieser sogenannten Spekulationsfrist zukunftig eine Renditeschmälerung bedeuten.
Wenn Sie allerdings bisher ausschließlich in Versicherungsformen (z. B. fondsgebundene Rentenversicherungen) investiert waren, betreffen Sie diese Nachteile nicht.
Die gute Nachricht ist, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit offen gelassen hat, die bisherigen fiskalischen Regeln "mitzunehmen". Beispielsweise für Kursgewinne aus Fondsanlagen, die bis Ende 2008 getätigt werden, gilt die Steuerfreiheit auch nach 2008 auf unbegrenzte Zeit weiter.
Wer jedoch ab 1.1.2009 bereits nur einmal verkauft und neu anlegt, unterliegt mit seinen zukünftigen Kursgewinnen bereits unausweichlich der Abgeltungssteuer.
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Rund um die Abgeltungssteuer ranken sich kontroverse Diskussionen. Lohnt sich ein Fondssparplan überhaupt noch? Wie sorge ich am besten für mein Alter vor?.....
Wir beraten Sie. Sprechen Sie mit uns!
Egal ob Aktien, Zinsen oder Fonds - ab 1.1.2009 kassiert das Finanzamt pauschal 25 Prozent der Erträge (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer - insgesamt also maximal ca. 28 Prozent). Und all jene, deren persönlicher Steuersatz niedriger ist, können sich die zu viel gezahlten Abgaben mit ihrer Steuererklärung wieder zurück holen.
Dies gilt insbesondere auch für Kursgewinne, z. B. aus Aktien- und Fondsveräußerungen, die bislang noch steuer- und damit abgabenfrei sind, sofern zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr liegt.
Für viele Anleger kann die Abschaffung dieser sogenannten Spekulationsfrist zukunftig eine Renditeschmälerung bedeuten.
Wenn Sie allerdings bisher ausschließlich in Versicherungsformen (z. B. fondsgebundene Rentenversicherungen) investiert waren, betreffen Sie diese Nachteile nicht.
Die gute Nachricht ist, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit offen gelassen hat, die bisherigen fiskalischen Regeln "mitzunehmen". Beispielsweise für Kursgewinne aus Fondsanlagen, die bis Ende 2008 getätigt werden, gilt die Steuerfreiheit auch nach 2008 auf unbegrenzte Zeit weiter.
Wer jedoch ab 1.1.2009 bereits nur einmal verkauft und neu anlegt, unterliegt mit seinen zukünftigen Kursgewinnen bereits unausweichlich der Abgeltungssteuer.
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Rund um die Abgeltungssteuer ranken sich kontroverse Diskussionen. Lohnt sich ein Fondssparplan überhaupt noch? Wie sorge ich am besten für mein Alter vor?.....
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- Einführung zum 1.1.2009
- vollständige Erfassung und gleichmäßige Besteuerung der Kapitalerträge
- ab 2009 unterliegen sämtliche Kapitalerträge (auch Veräußerungsgewinne) bei Privatkunden der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer (insgesamt maximal 28 %)
- Aufhebung der 12-monatigen Spekulationsfrist für private Veräußerungsgeschäfte
- Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens für Dividendenerträge
- Einführung eines Sparer-Pauschbetrages in Höhe von 801 bzw. 1602 Euro (Verheiratete); dieser ersetzt den Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpauschale bezogen auf Kapitalanlagen
- für Anleger, deren persönlicher Grenzsteuersatz < 25 %, gibt es ab 2009 die Möglichkeit, sich die Differenz über die Steuererklärung erstatten zu lassen.

