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Kein Ärger mit dem Strafgesetz

Mirja Lundehn und Armin Kremer

Mit dem Strafgesetz im Klinsch

Die Staatsanwaltschaft geht Verstößen gegen das Strafgesetz äußerst konsequent nach. Dies fordert das so genannte Legalitätsprinzip, die aktuelle „Dieselgate-Affäre“ zeigt es deutlich. Für Managerinnen und Manager spitzt sich die Risikosituation immer mehr zu, seit es immer rigidere Urteile gibt. Außerdem gehen Staatsanwälte oftmals nach der „top-down-Methode“ vor. Das bedeutet, sie ermitteln von oben nach unten und somit beginnen Ermittlungen zunehmend auf „Chef-Etagen“. Außerdem gibt es grundsätzlich immer mehr Gesetze mit Strafbestimmungen und auch eine wachsende Verfolgungsintensität.

In der Juli-Ausgabe (07.2017) des PT-Magazins klärt unsere Geschäftsführerin Mirja Link-Lundehn über den Sinn und die Tragweite von Straf-Rechtsschutz-Versicherungen für Unternehmen auf. Sie erläutert, welche Punkte bei der Auswahl von Policen wichtig sind und warum für Führungskräfte private Rechtsschutzversicherungen in diesem Bereich oft untauglich sind.

Strafgesetz und Bürgerliches Gesetzbuch

Die Gesetzesflut birgt Haftungsrisiken für Manager. Wer Verantwortung übernimmt, kann Fehler machen. Eine Managerhaftpflicht schützt im größtmöglichen Umfang gegen die negativen Haftungsfolgen falscher Entscheidungen. Wir haben uns als Versicherungsmakler in Köln hierauf spezialisiert. Und unsere Beratung wird bundesweit in Anspruch genommen.

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