Zum Hauptinhalt der Seite springen

Krankentagegeld, die kleine Schwester der BU

Krankentagegeld – die ideale Abrundung der BU-Vorsorge

Ärztin sitzt am Schreibtisch und zeigt einer Patienten etwas auf einem Röntgenbild

Darf ich Ihnen direkt hier zwei Fragen stellen?

  1. Haben Sie eine Versicherung zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft abgeschlossen?
  2. Wenn ja, gehört auch ein privates Krankentagegeld zu Ihrer Versicherungslösung?

Haben Sie beide Fragen mit „ja“ beatwortet, dürfen Sie getrost weiter surfen und diese Artikel ignorieren. Haben Sie zumindest eine der beiden Fragen verneint, kann die Lektüre des folgenden Beitrages vielleicht die Qualität Ihrer Versorgung auf eine ganz neue Stufe heben.

Absicherung der Arbeitskraft hat viele Facetten

Die Ratgeber sind voll davon: Tipps und Appelle zur Absicherung der Arbeitskraft. Man spricht auch von der Berusunfähigkeitsvorsorge als „Vollkasko-Versicherung der Arbeitskraft“.

Berufsunfähigkeitsrente und Co.
Doch wie kommt es, dass fast immer nur die „BU“ als Absicherung einer möglichen Berufsunfähigkeit in ihrer Wichtigkeit so betont wird? Klar, differenzierte Abhandlungen erwähnen auch die verwandten, modernen, alternativen Versicherungsformen wie

  • Dread Desease-Policen,
  • Erwerbsunfähigkeitsrenten,
  • Multirenten,
  • Invaliditätsvorsorge,
  • Pflegezusatzpolicen oder
  • Grundfähigkeitsabsicherungen.

Bei diesen vielen „Lösungsansätzen“ kann einem fast schwindlig werden. Gemein ist diesen Produktlösungen, dass etwas abgesichert werden soll, was langfristig Wirkung entfaltet. Nicht der kurzfristge nach 4 Wochen ausgeheilte Armbruch, nicht die Knieoperation, die nach 6 Wochen
keine Beschwerden mehr macht. Die aufgezählten Absicherungsformen greifen dann, wenn in irgendeiner Form eine dauerhafte Einschränkungnachweisbar ist. Wenn also das Kriterium der „Langfristigkeit“ gegeben ist. Sie sind genau für diesen Fall entwickelt. Und das ist auch gut so.

Langfristiger Ausfall versus kurzfristige Krankschreibung?

Natürlich ist es wichtig, sich bei der persönlichen Vorsorge den Worst-Case anzusehen. Und ratsam ist es auch eher diesen prioritär zu versichern – falls bezahlbar -, als die kleinen Wehwehchen, die zwar schmerzen, aber finanziell zu verkraften sind. Konkret übersetzt heißt das: Die aus gesundheitlichen Gründen versperrte Rückkehr in den Beruf ist natürlich, wenn man finanziell nicht durch Erbschaft oder belastbares Vermögen komfortabel finanziell gebettet ist, ein solcher Worst-Case. Denn er verändert das Leben grundlegend. Nun will dieser Blogbeitrag nicht die Wichtigkeit einer „BU“ oder verwandten Police in frage stellen. Diese ist ohne jeden Zweifel neben der Krankenversicherung selbst und der Privathaftpflicht eine der existentiell wichtigsten Versicherungspolicen. Quasi ein „must-have“.

AU und BU greifen ineinander

Wer spricht über die Wochen, ja oft Monate bis zur endgültigen Feststellung des Versicherungsfalls einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Wer redet über die Zeit, in der man um Genesung ringt, bangt, ob die angefangene Behandlung zum Erfolgt führt. Die sich zäh dahin ziehende Zeit der sich immer wieder verlängernen Krankschreibungen vom Arzt. Aus Tagen werden Wochen, aus Wochen Monate. Und nach 6 Wochen hört die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers auf. Dieser Beitrag ist ein Plädoyer dafür, bei der klugen Vorsorge für die Arbeitskraft, die „kleine Schwester“ der BU, nämlich das „Krankentagegeld“, nicht zu vergessen.

Jeder BU geht eine AU voraus. Und diese kann sich bis zu ein, zwei Jahren hinziehen. Die beste BU hilft nichts, wenn ich schon vor deren Feststellung finanziell runiniert bin.

Klein aber Oho – das Tagegeld zur Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit

Angebot selbst berechnen – für Arbeitnehmer

Beratung für Selbständige und Freiberufler hier